• Rentenberaterin Claudia Lohr

    Als Prozessagentin zugelassen vor den Sozialgerichten Dresden, Leipzig, Chemnitz und dem Landessozialgericht Sachsen

Rechtsberatung auf dem Gebiet der
gesetzlichen Rentenversicherung

Beratung

zu den individuell zu erwartenden gesetzlichen Rentenleistungen im Alter

Prüfung

Prüfung des Rentenbescheides auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit

Vertretung

Einlegen von Rechtsmitteln gegen einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers

Leistungsangebot

Beratungsleistungen

… Selbstständiger zur sinnvollen rentenrechtlichen Absicherung

… zu Leistungen aus der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem im Beitrittsgebiet vor dem 30.06.1990

… zum Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation durch die gesetzliche Rentenversicherung

… Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen, die die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung belegen

… zum möglichen Eintritt in den Ruhestand, in Frage kommende Rentenarten bestimmen

… Errechnen der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente

… Rentenantragstellung für den Mandanten

Prüfung

… des Rentenbescheides auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit

… der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers

Vertretung

… Einlegen von Rechtsmitteln (Widerspruch / Klage / Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) gegen einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers

… Beratung und ggf. Beantragung der Prozesskostenhilfe für den Mandanten

… im Sozialgerichtsverfahren

Über Rentenberater
und die Kosten

Stichwort Rentenberater

  • Rentenberater sind Fachleute auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Präsidenten des zuständigen Landgerichtes nach Prüfung der Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde zugelassen werden.
  • Mit Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Landessozialgerichts als Prozessagent, kann der Rentenberater seine Mandanten auch in der mündlichen Verhandlung vor den Sozialgerichten vertreten.

 

Kosten

  • Die Gebühren für die Beratung und Vertretung von gerichtlich zugelassenen Rechtsbeiständen bestimmen sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

Terminvereinbarungen

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

03431 679737

Dieses Kontaktformular ist momentan deaktiviert, da Sie den Google reCAPTCHA-Service noch nicht akzeptiert haben. Dieser ist für die Validierung des Sendevorgangs jedoch notwendig